Auf einen Blick
Der Bundestag hat die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel beim Heizen abgeschafft. Was sie ersetzt, wer sie durchsetzte und was noch offen ist.
Mit der Abschaffung entfällt die bindende 65-Prozent-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen. Damit wird der Markt für Öl- und Gasheizungen wieder geöffnet, während die Klimapflichten auf die Brenstofflieferanten verlagert werden – ein struktureller Wandel bei der Dekarbonisierung von Gebäuden, mit direkten Folgen für Haushaltskosten, die Heizungsbranche und das deutsche Klimaziel 2045.
Achten Sie auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bis Anfang Dezember 2025 sicherstellen soll, dass Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind, auf die angekündigte Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe sowie auf weitere Kürzungen beim Bundesprogramm für Gebäudeförderung, die in dieser Woche angekündigt wurden.
Was das deutsche Heizungsgesetz tatsächlich ist – und was sich gerade geändert hat
Die deutschen Heizregeln werden seit Jahren durch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, geregelt. Die Version, an die sich die meisten Leser erinnern werden, ist die Novelle von 2023, die unter Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen ausgearbeitet und in der Boulevardpresse oft als „Habecks Heizhammer” bezeichnet wurde. Die zentrale Bestimmung, die sogenannte 65-Prozent-Regel, verlangte, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen muss. In der Praxis bedeutete das eine Wärmepumpe, einen Anschluss an ein mit Ökostrom betriebenes Fernwärmenetz oder eine Biomasseanlage; eine fabrikneue Öl- oder Gasheizung einzubauen war in den meisten Fällen nicht mehr zulässig.
Wie Der Spiegel unter Berufungung auf Reuters berichtet, hat der Bundestag diese Kernbestimmungen nun aufgehoben. In einer namentlichen Abstimmung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz stimmten 322 Abgeordnete dafür und 272 dagegen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD unterstützte den Entwurf, während die Grünen, die Linkspartei und die AfD dagegen stimmten. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den bisherigen GEG-Rahmen abzuräumen.
Was die neuen Regeln tatsächlich verlangen
Die folgenreichste Änderung ist struktureller Natur: Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien liegt nicht mehr beim Gebäudeeigentümer, der eine Heizung wählt, sondern bei den Brennstofflieferanten. Nach dem neuen Gesetz dürfen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen weiterhin uneingeschränkt eingebaut und betrieben werden. Ab 2029 muss jedoch jede neu installierte fossile Heizung mit mindestens 10 Prozent erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden – Biomethan, Biokraftstoffen oder perspektivisch Wasserstoff-Derivaten. Der Mindestanteil steigt im Januar 2030 auf 15 Prozent, im Januar 2035 auf 30 Prozent und im Januar 2040 auf 60 Prozent. Die Brennstofflieferanten selbst müssen bis 2045 vollständig auf alternative Stoffe umstellen. Die sogenannte Biotreppe ist der Zeitplan, der diesen Wandel antreibt.
Die harte Frist des bisherigen Gesetzes, wonach Heizungen ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden durften, ist gestrichen worden. Stattdessen muss die Bundesregierung bis Anfang Dezember 2025 einen separaten Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind. Für den bestehenden Heizungsbestand soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden, die zunächst bei bis zu einem Prozent liegt, wobei Der Spiegel anmerkt, dass die Details unklar bleiben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Rahmen die Herangehensweise als Ersatz von „Heizzwängen” durch „Technologieoffenheit”, und der CDU-Vizepräsident Sepp Müller sagte, die Reform beende den „Paternalismus” in deutschen Heizungskellern.
Wo Berichterstattung und Politik auseinandergehen
Die beiden Spiegel-Stücke beschreiben dieselbe Abstimmung, betonen aber unterschiedliche Deutungen. Der Nachrichtenbeitrag behandelt die Aufhebung als prozedurales parlamentarisches Ereignis mit genannten Akteuren und konkreten Abstimmungsergebnissen. Der begleitende Kommentar ist schärfer: Er verspottet den Begriff „Technologieoffenheit”, der seit langem mit konservativen und liberalen Klimaskeptikern assoziiert wird, und nennt ihn eine Umschreibung für „Wunschdenken in der Klimapolitik”. Diese Spannung – eine prozedurale Schlagzeilenabstimmung gegen eine umkämpfte ideologische Erzählung – durchzieht die gesamte deutsche Debatte und sollte ausdrücklich benannt werden.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge nannte die Reform einen „Brandbeschleuniger für die Klimakrise” und argumentierte, CDU und SPD würden Deutschland wieder an fossile Importe binden. Tina Löffelsend vom Umweltverband BUND warnte, das Gesetz „verlängere die Abhängigkeit von fossilen Importen” und treibe die Heizkosten in die Höhe. WWF Deutschland bezeichnete Wasserstoff und Biomethan als „Pseudolösungen”. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ging am weitesten und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an mit der Begründung, das Gesetz widerspreche den gesetzlichen Klimazielen Deutschlands. Die Linkspartei hatte zuvor erfolglos versucht, die Abstimmung über das Bundesverfassungsgericht zu stoppen.
Die Stimmen aus der Industrie waren gespalten. Die deutsche Bauindustrie begrüßte die Planungssicherheit, die das neue Gesetz für Investitionen bringen soll. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) äußerte sich zurückhaltender: Er bezeichnete das Gesetz als verpasste Chance, den Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und günstiger zu machen, und kritisierte die kurzfristigen, drastischen Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die in derselben Woche angekündigt wurden – eine separate, aber verbundene Entscheidung, die vor allem mittlere und einkommensstärkere Haushalte trifft.
Warum es zählt: Wer gewinnt, wer verliert, was sich verschiebt
Für die Haushalte ist die unmittelbare Wirkung symbolisch und politisch: Eine neue Öl- oder Gasheizung kann wieder eingebaut werden, ohne gegen Bundesrecht zu verstoßen. Das bedeutet nicht, dass dies die günstigste Option ist – die Betriebskosten von Wärmepumpen, die Gaspreisentwicklung und der noch in Entwicklung befindliche Förderrahmen werden die tatsächliche Entscheidung prägen –, aber es entfernt eine bindende gesetzliche Obergrenze für fossile Entscheidungen. Geringverdiener-Haushalte behalten zunächst noch leicht höhere Fördersätze für den Heizungstausch, doch Der Spiegel weist darauf hin, dass diese Sätze schnell sinken. In Verbindung mit der Kürzung des Bundesprogramms für Gebäudeeffizienz bedeutet dies praktisch eine Schrumpfung staatlicher Unterstützung genau in dem Moment, in dem das Technologiemandat gelockert wird.
Für die Heizungsbranche, Heizungshersteller und Heizungsinstallateure öffnet die Änderung einen Inlandsmarkt wieder, der unter der 65-Prozent-Regel bereits abgeschrieben war. Für Klimapolitiker verlagert sie die Last der Dekarbonisierung von Gebäudeeigentümern, die über Genehmigungen und Ersatzinvestitionen steuerbar sind, auf Brennstofflieferanten, die nun nachweisen müssen, dass Biomethan, Biokraftstoffe und perspektivisch Wasserstoffgase im großen Stil den Gebäudewärmesektor bis 2045 abdecken können. Das ist eine deutlich schwierigere Umsetzungsaufgabe, und der eigene Zeitplan des Gesetzes – die Meilensteine 2029, 2030, 2035 und 2040 – ist noch eher ein Ziel als technisch belastbar.
Für das deutsche Klimaziel 2045 wirft das Gesetz implizit die Frage auf, ob die Biotreppe und die Grüngasquote dieselben Emissionsreduktionen liefern können wie die 65-Prozent-Regel. DUH und WWF sind öffentlich skeptisch; die Bundesregierung hat es bislang abgelehnt, vorab eine umfassende Folgenabschätzung zu veröffentlichen. Allein diese Unsicherheit ist eine Geschichte: Das neue Gesetz verspricht Rechtssicherheit für Verbraucher und Industrie, aber die Klimasicherheit wird auf einen Dezember-Entwurf und künftige Regulierung verschoben.
Das große Bild: Von Habecks Heizhammer zu Merzens Technologieoffenheit
Die Aufhebung schließt einen politischen Bogen, der mit der umstrittenen Verabschiedung des GEG im Jahr 2023 begann, als die damalige Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) ihr Klimapaket unter erheblichem öffentlichem Druck durch das Parlament peitschte. Die „Heizhammer”-Rahmen-Erzählung – verwendet von Kritikern auch aus CDU/CSU und FDP – wurde zum Sammelruf im Bundestagswahlkampf 2024. Der Koalitionsvertrag der neuen Merz-Regierung verpflichtete sich explizit, den GEG-Kern zu kippen, und das Gebäudemodernisierungsgesetz liefert. Auch die Umbenennung ist bedeutsam: Indem die Nachfolgeregelung als Modernisierungs- und nicht als Energie-gesetz bezeichnet wird, rahmt die Koalition die Dekarbonisierung von Gebäuden eher als Sanierungs- und Investitionsgeschichte denn als Klimaregulierungsgeschichte.
Was als Nächstes zu beobachten ist
Drei kurzfristige Meilensteine werden entscheiden, ob der neue Rahmen tatsächlich liefert. Erstens muss die Bundesregierung bis Anfang Dezember 2025 einen Gesetzentwurf vorlegen, der klimaneutrale Heizbrennstoffe ab 2045 garantiert; der Inhalt dieses Entwurfs wird zeigen, wie ernst es der Biotreppe wirklich ist. Zweitens könnte die angedrohte Verfassungsbeschwerde der DUH das Gesetz erneut vor das Bundesverfassungsgericht bringen, das Deutschland bereits zweimal zur Nachschärfung des Klimarahmens gezwungen hat. Drittens wird das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude parallel gekürzt, was die praktische Klimawirkung der neuen Regeln abmildern könnte, selbst wenn der Gesetzestext Bestand hat. Die Industrie wird zudem beobachten, ob die Grüngasquote 2028 an der Obergrenze von einem Prozent oder niedriger festgelegt wird und ob der Dezember-Entwurf die Rolle von Wasserstoff beim Heizen in Wohngebäuden klärt – ein Sektor, in dem es noch keine Infrastruktur in nennenswertem Umfang gibt.
Die Aufhebung, kurz gesagt, ist kein einzelnes Ereignis, sondern der Beginn einer zweiten Gesetzgebungsphase, in der die Klimapflichten, die die 65-Prozent-Regel einst den Haushalten auferlegte, umverteilt werden – teils an Brennstofflieferanten, teils an ein künftiges Gesetz und teils an die Verfassungsgerichte.
Fragen & Antworten
What is Germany's 65 percent heating rule and why was it repealed?
The 65% rule, the core of the 2023 Building Energy Act (GEG), required new heating systems to run on at least 65% renewable energy. The Bundestag repealed it on a 322–272 vote, replacing it with the Building Modernisation Act that keeps oil and gas boilers legal.
What are the new rules for heating systems in Germany?
Under the new law, new fossil-fuel boilers can be installed long-term, but from 2029 must run on at least 10% renewable fuels, rising stepwise to 60% by 2040. Fuel suppliers must switch fully to alternatives by 2045, and the government must draft a separate climate-neutral fuel law by early December 2025.
Who is challenging the new German heating law in court?
The Deutsche Umwelthilfe (DUH) announced a constitutional complaint against the new law, arguing it conflicts with Germany's statutory climate targets. The Left Party also sought to halt the vote through the Federal Constitutional Court, without success.
Quellen (2)
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